Zuschüsse Rhein-Neckar-Kreis

Kriterien der Sportförderung des Rhein-Neckar-Kreises

Die Sportförderrichtlinien des Rhein-Neckar-Kreises mit Stand 26.11.2024 stehen hier zum Download bereit:

Sportförderrichtlinien RNK

Zuschüsse für den Einsatz von Übungsleitern, Vereinsmanagern und Jugendleitern

Der Rhein-Neckar-Kreis gewährt Zuschüsse für den Einsatz nebenberuflicher Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragsstellung finden Sie hier.

Zuschuss zur Finanzierung von Ehrengaben

Sportvereine aus dem Rhein-Neckar-Kreis können einen Zuschuss in Höhe von 75,00 € zur Finanzierung von Ehrengaben, beispielsweise Preise für ein Turnier oder eine Meisterschaft, beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sportstättenbau und Renovierung

Hierzu müssen die Vereine keinen Antrag stellen. Nach Auszahlung des Landeszuschusses über den BSB wird dieser Zuschuss beim Rhein-Neckar-Kreis automatisch berechnet.  

Zuschüsse zum Jugendsport

Auch der Rhein-Neckar-Kreis unterstützt die Vereine bei der Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten, Wettkampf-Fahrten, internationalen Begegnungen, Turnieren oder dem Kauf von Zelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkreten Zuschussbedingungen, Antragsfristen und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Sportkreisjugend Mannheim.

Internationale Begegnungen mit den Partnerregionen

Sport-Begegnungen mit den Partnerregionen des Rhein-Neckar-Kreises Vichy (Frankreich) und Östergötland (Schweden) werden zusätzlich gefördert.

Teilhabe- und Bildungspaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat die Bundesregierung 2011 eine Möglichkeit geschaffen Kindern und Jugendlichen von Sozialleistungsempfängern die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Sie erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen monatlichen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag im Verein. Sozialleistungsempfänger sind: Empfänger von Leistungen nach SGB II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeldbezieher.

Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es verschiedene Anlaufstellen, bei denen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden müssen, abhängig vom Grund des Leistungsempfangs. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten beantragen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises, Arbeitslosengeld II-Empfänger dagegen beim Job-Center des Rhein-Neckar-Kreises. Alle Infos hierzu sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar.

Wichtiger Hinweis: In den Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises gibt es teilweise weitere Sportfördermöglichkeiten. Wenden Sie sich hierzu am besten an das jeweilige Rathaus.

Ansprechpartner für Fragen zu Zuschüssen des Rhein-Neckar-Kreises

Weitere Informationen zu den verschiedenen Zuschüssen des Rhein-Neckar-Kreises erhalten Sie bei:

Herrn Willi Ernst
Sprecher der Sportkreise im Rhein-Neckar-Kreis

Brucknerstraße 5
74915 Waibstadt
Tel: 0151 22386 759
E-Mail: vorsitzender@sportkreis-sinsheim.de

 

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