Zuschüsse Stadt Mannheim

Auch die Stadt Mannheim unterstützt die Sportvereine sowie Mitglieder und Teilnehmer an Kinder- und Jugendfreizeiten mit geringem Einkommen.

Die Stadt Mannheim unterstützt ihre Sportvereine durch

  • die Überlassung von städtischen Sportstätten
  • die Förderung vereinseigener Sportstätten
  • Zuschüsse zur Pflege und Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten
  • die Förderung des Jugendsports
  • Fahrtkostenzuschüsse zu Deutschen Meisterschaften
  • Zuschüsse zur Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen
  • die Bezuschussung von Trainern und Trainerausbildungen
  • Projektförderungen/Kooperationen
  • Leistungssport
  • Vereinsjubiläen

Die genauen Voraussetzungen und die jeweilige Förderhöhe entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Mannheim.
 

Energiekostenzuschuss

Die hohen Energiepreise stellen auch für Sportvereine einen wichtigen Kostenfaktor dar. Ganz besonders gilt das für jene Sportarten, die auf Eis, im Wasser oder bei Flutlicht stattfinden. Mannheimer Sportvereine können daher einen Zuschuss der Stadt Mannheim zu den Energiekosten beantragen.

Für den Energiekostenzuschuss sind folgende Formulare komplett ausgefüllt an den Fachbereich zurückzusenden.

  1. Antrag, Energiekostenzuschuss 2023
  2. Beiblatt, Energiekostenzuschuss 2023

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Förderung des Jugendsports, Pflege & Unterhaltung

Für die Zuschüsse zur Förderung des Jugendsports sowie Pflege & Unterhaltung müssen folgende Unterlagen komplett ausgefüllt dem Fachbereich zurückgeschickt werden. 

  1. Antrag Förderung des Jugendsports sowie Pflege & Unterhaltung 2023
  2. Beiblatt – Förderung des Jugendsports sowie Pflege & Unterhaltung 2023

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 Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zusammen mit den Formularen miteinzureichen:

  1. Ausdruck BSB Online-Bestandsmeldung
  2. Aktueller Freistellungsbescheid
  3. Kassenberichte, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnungen, Bilanzen, G & V Rechnungen des Vorjahres

Bei Rückfragen können Sie sich per Email unter 52zuschuss@mannheim.de an Herrn Zeißler wenden.
 

Förderung des Mitgliedsbeitrags durch die Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim gewährt Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 15 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien in Höhe von bis zu 50% des Jahresbeitrags jedoch bis maximal 50 Euro pro Jahr:

  1. Antrag - Zuschuss Mitgliedsbeitrag 2023
  2. Beiblatt - Zuschuss Mitgliedsbeitrag 2023

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Vereinszuschuss für jugendliche Mitglieder

Sportvereine mit Sitz in Mannheim erhalten auf Antrag eine zweckgebundene Förderung des Jugendsports pro Mitglied unter 18 Jahren. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Gemeinnützigkeit, der Größe des Vereins und des Jugendanteils an der Gesamtzahl der Mitglieder erfüllt sein.

Die konkreten Voraussetzungen, die Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Nachweisen finden Sie  auf den Seiten der Sportkreisjugend Mannheim.
 

Zuschüsse für Vereine zu Kinder- und Jugendfreizeiten

Sportvereine aus dem Stadtgebiet Mannheim werden bei der Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten unterstützt, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die konkreten Zuschussbedingungen, Antragsfristen und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Sportkreisjugend Mannheim.
 

Teilhabe- und Bildungspaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket hat die Bundesregierung 2011 eine Möglichkeit geschaffen Kindern und Jugendlichen von Sozialleistungsempfängern die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Sie erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen monatlichen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag im Verein. Sozialleistungsempfänger sind: Empfänger von Leistungen nach SGB II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeldbezieher.

Alle Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Homepage der Stadt Mannheim abrufbar.
 

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