Einladung zum Sportkreistag am 4.4.2025 in Schwetzingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Vertreter der Mitgliedsvereine sowie die Mitglieder des Engeren und Erweiterten Sportkreisvorstands zum Ordentlichen Sportkreistag des Sportkreis Mannheim e.V.

am Freitag, den 04.04.2025, 18:30 Uhr
in das Palais Hirsch, Schlossplatz 2, 68723 Schwetzingen

ganz herzlich ein.

Tagesordnung:

TOP 1   Begrüßung, Totengedenken
TOP 2  Grußworte

TOP 3   Erstattung des Geschäftsberichts
TOP 4   Erstattung des Kassenberichts
TOP 5   Erstattung des Berichts der Kassenprüfer
TOP 6   Aussprache zu den Berichten
TOP 7   Entlastung des Sportkreisvorstands
TOP 8   Festlegung des Wahlausschusses
TOP 9   Wahl des Sportkreisvorstands
TOP 10 Wahl und Bekanntgabe des Vertreters der Fachverbände und Bekanntgabe des Vertreters der Sportkreisjugend
TOP 11 Wahl der Kassenprüfer
TOP 12 Ehrung Stützpunktvereine im Bundesprogramm „Integration durch Sport“
TOP 13 Verabschiedung ausscheidender Vorstandsmitglieder
TOP 14 Erledigung von Anträgen
TOP 15 Wahl der Delegierten für den Sportbundtag
TOP 16 Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können noch per Mail an info@sportkreis-ma.de bis 09.03.2025 eingereicht werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Sabine Hamann
1. Vorsitzende, im Namen des Sportkreises Mannheim

Aus der BSB Satzung §33:

1. Auf dem Sportkreistag gilt folgendes Stimmrecht:

a) Jedes Mitglied des Sportkreisvorstandes hat eine persönliche, nicht übertragbare  Stimme.
b) Die Beauftragten für besondere Aufgaben gem. § 29 haben je eine persönliche, nicht übertragbare Stimme.
c) Jeder im Sportkreis mit mindestens einem Mitgliedsverein vertretene Fachverband hat eine Stimme.
d)  Jeder Verein bis zu 50 Mitgliedern hat eine Stimme.
e)  Jeder Verein von 51 bis 100 Mitgliedern hat zwei Stimmen.
f)  Jeder Verein hat für je angefangene 100 weitere Mitglieder eine weitere Stimme. 

Der Berechnung der Stimmenzahl wird die BSB-Bestandserhebung des Vorjahres zugrunde gelegt. 

Wählbar sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einem Mitgliedsverein des BSB oder einem seiner Mitgliedsverbände angehören. Auch Abwesende sind wählbar, sofern deren schriftliche Zustimmung zur Wahl und deren Annahme der Sportkreis-Geschäftsstelle vorliegt. 

Das Stimmrecht eines Vereins kann nur durch Mitglieder dieses Vereins als Delegierte zum Sportkreistag wahrgenommen werden. Es können dabei aber mehrere Stimmen auf einen Delegierten/eine Delegierte seines/ihres Vereins vereinigt werden. Abstimmungsberechtigt sind nur persönlich Anwesende.

Sportkreis @ Social Media

Sportkreis-Spendenbutton

Möchten Sie den Sportkreis mit einer Spende unterstützen?

VR Bank Rhein-Neckar                                 
DE44 6709 0000 0002 3755 08                                 

Oder alternativ mittels Paypal oder Kreditkarte über unten stehenden Button! Vielen Dank!

Hinweis: Bei Bezahlung mit Kreditkarte zunächst den Betrag eingeben und dann das Feld "Kreditkarte" auswählen.

Suche nach Sportvereinen

Lade Vereinsliste
    Vereine