Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport des Rhein-Neckar-Kreises hat am 26.11.2024 neue Kriterien der Sportförderung beschlossen. Somit werden diese ab dem kommenden Förderdurchgang 2025 umgesetzt werden. Die Richtlinien stehen hier zum Download bereit.
Wir möchten die Vereine auf die wichtige Neuerung hinweisen, dass mit den neuen Förderrichtlinien der Abschluss der Kinder- und Jugendschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Jugendamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis verpflichtend ist und Sportvereine künftig keine Zuschüsse mehr erhalten werden, sollte diese fehlen. Im Rahmen der jährlichen Antragstellung für die verschiedenen Zuschüsse werden daher künftig das Vorliegen einer abgeschlossenen Vereinbarung, die Mitgliedschaft von Personen unter 18 Jahren und das Vorhandensein von ergänzenden Angeboten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (z. B. Ferienbetreuungen) abgefragt werden. Die Vereine haben noch bis zum Ende der jeweiligen Antragsfrist die Möglichkeit, die Vereinbarung mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zu unterzeichnen. Ansprechperson hierfür ist:
Frau P. Diehl
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Jugendamt-
Im Breitspiel 5 (Eingang Haberstr. 1)
69126 Heidelberg-Rohrbach
Telefon: +49 6221 522-2118 oder -2368
E-Mail: P.Diehl@Rhein-Neckar-Kreis.de