- Ab dem Förderjahr 2024 ist die Antragsstellung ausschließlich über das digitale Verfahren möglich – PDF-Anträge wird es nicht mehr geben.
- Auch die Zusendung von PDFs an uns mit der Bitte zur Übertragung ins Förderportal ist aufgrund des spezifischen Anmeldeverfahrens nicht möglich
- Gleichermaßen wird das Nachweisverfahren digitalisiert
- Das Förderportal wird ab Oktober 2023 zur Antragsstellung geöffnet
- Unbedingt zu beachten ist, dass ausschließlich nach Antragsstellung getätigte Ausgaben gefördert werden können, daher empfehlen wir dringend, die Anträge für 2024 noch im Jahr 2023, mindestens aber 4 Wochen vor Beginn der beantragte(n) Maßnahme(n) zu stellen – bei Angeboten die zu Jahresbeginn starten ist die Antragsstellung zum Jahresende 2023 ausreichend.
- Aktualisierungen sind möglich
- Informationen zur Digitalisierung des Antragsverfahrens für Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen liegen noch nicht vor
- Bei aktuellen Fragen zum digitalen Antragsverfahren (Datenschutz etc.) wenden Sie sich direkt an den DOSB: foerderportal@dosb.de