Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen

UPDATE:

PRESSEMITTEILUNG der Stadt Mannheim vom 07.02.2023

Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner heutigen Sitzung einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

Oberbürgermeister Dr. Kurz erklärt: „Die Aneinanderreihung von Krisen macht auch manchem Verein und einigen gemeinnützigen Institutionen zu schaffen. Die vom Bund auf den Weg gebrachten Hilfen und Maßnahmen zur Drosselung der Energiekosten sind eine wichtige Stütze. Jedoch ist nicht auszuschließen, dass die Hilfen nicht für jeden Verein oder jede gemeinnützige Institution passgenau sind. Daher richten wir einen Nothilfefonds ein, mit dem wir im Notfall schnell und flexibel helfen können.“

Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

„Vereine und ehrenamtliche Strukturen sind für viele Menschen und das gesellschaftliche Miteinander insgesamt von unschätzbarem Wert. Die Vereine und ihre Ehrenamtlichen leisten zudem in vielen Fällen einen enormen Dienst für unsere Kinder und Jugendlichen, Vereine sind damit regelrecht systemrelevant. Für uns ist deshalb klar, dass bei existentiellen Schwierigkeiten die Stadt als letzter Rettungsanker einspringt“, so Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht.

Antragsverfahren:

Anträge können bei den jeweils thematisch zuständigen Fachbereichen beantragt werden. Das Kulturamt nimmt Anträge für den Bereich Kultur, der Fachbereich Arbeit und Soziales für den Bereich Soziales, der Fachbereich Sport und Freizeit für den Bereich Sport und der Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling für sonstige Vereine entgegen. Gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen wenden sich für eine Antragstellung an die ihnen bekannten Ansprechpersonen in den jeweils zuständigen Fachbereichen.

Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

• Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
• Wirtschaftsplan 2023
• Jahresabschlüsse 2021, 2022
• Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
• Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
• Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

 

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Meldung vom 26. Januar 2023:

In Mannheim stehen in Kürze wichtige Entscheidungen bzgl. der Einrichtung eines Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aufgrund der Energiepreissteigerungen an. Der Hauptausschuss berät in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2023, bevor der Gemeinderat am 07.02.2023 hierüber dann final entscheiden wird. Der Sportkreis Mannheim hofft auf Zustimmung im Sinne der Vereine.

Beschlussvorlage V020/2023

Beschlussantrag:
"1. Die Stadt Mannheim bildet im Jahresabschluss 2022 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 1,5 Mio. €, die für einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aufgrund der Energiepreissteigerungen verwendet werden soll (Ziel: Strukturerhalt).
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, flexibel und kurzfristig Einzelfallentscheidungen für entsprechende Auszahlungen zur Insolvenzabwendung treffen zu können. Der Gemeinderat wird über die getätigten Unterstützungszahlungen im Nachhinein informiert.
"

Sachverhalt:

"Unterstützung durch die Stadt Mannheim
Obwohl durch den Bund bereits ein großes Entlastungspaket auf den Weg gebracht worden ist, ist es nicht auszuschließen, dass gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen trotzdem in eine finanzielle Schieflage geraten könnten.
Aus diesem Grund richtet die Stadt Mannheim einen Nothilfefonds in Höhe von 1,5 Mio. Euro ein, der zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales aufgrund der Energiepreissteigerungen verwendet werden soll. Mit diesem soll sichergestellt werden, dass die für das gesellschaftliche Leben wichtige Struktur der gemeinnützig tätigen Vereine und Institutionen erhalten wird.
Dieser Fond kommt als letztes Mittel in Frage, nachdem alle Zuschussmöglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind. Mittel hieraus können beim jeweils zuständigen Fachbereich 41 für denh Soziales und beim FB 52 für den Bereich Sport schriftlich beantragt werden. Hierbei müssen jedoch die drohende Insolvenz und die ergriffenen Gegenmaßnahmen (insbesondere Energiesparmaßnahmen) durch den Verein bzw. die Institution nachgewiesen werden.
Auf eine Förderrichtlinie soll verzichtet werden. Stattdessen soll die Verwaltung ermächtigt werden, flexibel und kurzfristig Einzelfallentscheidungen für entsprechende Auszahlungen zur Insolvenzabwendung treffen zu können. Über die getätigten Unterstützungszahlungen wird der Gemeinderat im Nachhinein informiert.
Die Finanzierung des Nothilfefonds erfolgt über die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage im Jahresabschluss 2022.
"

 

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